27.7.2016

Liebe Freunde, Förderer und Anleihezeichner!

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat kürzlich ein richtungsweisendes Urteil zum Thema Crowdfunding gefällt.

 

Wir möchten gerne darauf Bezug nehmen, und nachdrücklich feststellen, dass es sich im Gegensatz zu den vom Gericht kritisierten, derzeit in großer Zahl kursierenden, durchaus sehr hochriskanten nachrangingen Crowdfunding – Darlehen

bei unserer seit März zur Zeichnung stehenden Anleihe –

der 4%igen Orderschuldverschreibung  ISIN: AT0000A1KAE9 –

um fix verzinsliche nicht nachrangige Wertpapiere handelt,

die jedenfalls vom Gesetz her gleichrangig mit anderen Verbindlichkeiten der Emittentin Aqua Libre Finanzierungs GmbH wären.

Diesen ganz gravierenden Unterschied festzuhalten, und damit allfälligen Unsicherheiten vorzubeugen ist uns eine Ehre. Auch weil es außer dieser Anleihe keine anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gibt.